MYBA

Yachtdetails werden in gutem Glauben angezeigt und als korrekt angesehen, sind jedoch nicht garantiert. Details werden von unserem professionellen Personal während des Reservierungsprozesses bestätigt.

Alle Informationen können ohne Vorankündigung geändert werden. Wir informieren unsere Kunden umgehend über die Änderung. Die Yachtcharterpreise sind für eine Woche oder pro Tag. Die genauen Preise und/oder andere Einzelheiten werden im Chartervertrag bestätigt.

Alle anfallenden Steuern sind zusätzlich.

Wir verwenden die MYBA-Vereinbarung (The Worldwide Yachting Association), die zur Vereinheitlichung der Charterbedingungen und zum Schutz des Charterers (Sie), des Eigentümers und des Agenten/Brokers erstellt wurde.

Es gibt Standardschutz und Eskalationsklauseln für den Fall, dass Probleme auftreten.

Wenn Sie einen MYBA-Chartervertrag unterzeichnet haben, sind Sie verpflichtet, die gesamte Chartergebühr zu zahlen, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich an Bord gehen.

In Ausnahmefällen können Sie stornieren, aber das Geld wird nur zurückerstattet, wenn die Yacht an einen anderen Kunden gechartert werden kann, daher empfehlen wir unseren Kunden immer, eine Stornierungsversicherung der Reservierung zu übernehmen.

Die Chartergebühr wird in zwei Raten gezahlt: 50% der Chartergebühr bei Unterzeichnung des Chartervertrags und 50% 4 Wochen vor Charterbeginn. Zusätzliche Kosten werden von der Advance Provisioning Allowance (APA) berechnet. APA beträgt in der Regel 25 bis 30% der gesamten Chartergebühr und hängt auch von Ihrer Reiseroute, Essen, Getränken usw. ab. Der Kapitän führt genaue Aufzeichnungen über die während der Charterfahrt ausgegebenen Mittel, und am Ende der Charterfahrt erhalten Sie die Rückerstattung der Differenz, oder Sie werden gebeten, während der Kreuzfahrt mehr zu zahlen, wenn weitere Betriebskosten entstehen.